Trocken, halbtrocken oder mit ausgeglichener Süße?
Für viele Weinfreunde ist die Geschmacksrichtung eines Weines –
z. B. ohne schmeckbare Süße, also "trocken", mit nur schwach wahrnehmbarer
Süße "halbtrocken", oder mit deutlicher Süße, also "lieblich" oder "süß"
– wichtiger als Qualitätsstufe, geographische Herkunft oder Jahrgang,
ja manchmal auch wichtiger als die Rebsorte. Das ist verständlich, weil
wir das Fehlen von Süße bzw. die Ausprägung von Süße am ehesten feststellen
können und diesbezüglich an den Wein unterschiedliche Anforderungen
stellen. Deshalb wird auch bei der Etikettengestaltung und Weinbeschreibung
diesem Informationsbedürfnis besonders Rechnung getragen. Obwohl die
Geschmacksbezeichnungen im Weingesetz analytisch exakt definiert sind,
sollte man sich nicht nur an den analytischen Werten orientieren, sondern
in die Weinbeurteilung auch die Erfahrungen mit den spezifischen Merkmalen
von Rebsorten, Jahrgängen, Herkünften und Qualitätsstufen einbeziehen,
also den Wein in seinem Gesamtbild sehen. Wenn Ihnen dazu die eigenen
Erfahrungen noch nicht ausreichen, sollten Sie vorbehaltlos probieren
und souverän entscheiden, welcher Wein Ihnen am besten schmeckt. Denn
Vorurteile hinsichtlich des Weingeschmacks hindern am Weingenuß.
Klare Kennzeichnung auf dem Etikett.
Die Kennzeichnung der Weine mit Geschmacksangaben ist zwar nicht vorgeschrieben,
aber sie wird im Interesse der Verbraucherinformation fast immer genutzt.
Das macht Ihnen die Weinauswahl leichter.
Das Weingesetz läßt für die Weinbeschreibung auf dem Flaschenetikett nur
vier Geschmacksbegriffe zu:
Trocken für durchgegorene Weine ohne schmeckbare Süße, wenn der
Restzuckergehalt bis höchstens 4 g/l oder bis höchstens 9 g/l aufweist
und der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2
g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure +2 bis zur
Höchstgrenze 9). Beispiele: - Ein trockener Wein mit 5 g/l Gesamtsäure
darf höchstens 7 g/l Restzucker haben (5 + 2 = 7). – Ein trockener
Wein mit 8 g/l Gesamtsäure darf höchstens 9 g/l Restzucker haben (8
+ 2 = 10, aber Höchstgrenze = 9).
Halbtrocken für Weine mit kaum schmeckbarer Restsüße, wenn der
Restzuckergehalt des Weines die für "trocken" festgelegten Höchstwerte
übersteigt und maximal 12 g/l oder höchstens 18 g/l erreicht und der
in Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt bis zu 10 g/l niedriger
ist als der Restzuckergehalt (Formel: Säure + 10 bis zur Höchstgrenze
18).
Lieblich darf nur verwendet werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt
aufweist, der die für halbtrocken festgelegten Werte übersteigt, aber
höchstens 45 g/l erreicht. Süß darf nur gebraucht werden, wenn
der Restzuckergehalt mindestens 45 g/l beträgt.
Genießen Sie die Abwechslung!
Es lohnt sich, unterschiedliche Geschmacksrichtungen kennenzulernen.
Wenn Sie bisher kaum trockene oder halbtrockene Weine getrunken haben,
sollten Sie diese vorerst mal nur zum Essen probieren. Sie werden erstaunt
sein, welch angenehme Harmonie diese sie mit den Speisen bilden. Liebliche
oder süße Weine können gut zu einigen Vorspeisen, die ebenfalls süße
Komponenten aufweisen, passen. Sie eignen sich häufig als Begleiter
von reifem, würzigem und fettreichem Käse und sind ideale Ergänzungen
zu fruchtigen Desserts. Edelsüße Weine, die uns meist als Auslesen,
Beerenauslesen, Trockenbeerenauslesen und, wenn uns das Glück besonders
hold ist, als Eisweine begegnen, sind Raritäten unter den Qualitätsweinen
mit Prädikat. Sie sind elegante Aperitifs, wertvolle Ergänzungen zu
phantasievoll zubereiteten Desserts und begehrte Festtagsweine sowie
zu ganz besonderen Gelegenheiten.
Die Geschmacksrichtungen bei Sekt.
Leider haben die Angaben "trocken" bei Sekt und bei Wein nicht
die gleichen geschmacklichen und analytischen Bedeutungen. Dies liegt
daran, daß die Geschmacksbezeichnungen bei Wein später festgelegt wurden
als bei Sekt und eine für beide Produktgruppen gemeinsame Regelung nicht
herbeigeführt werden konnte. Wer Sekt bevorzugt, der dem Geschmackstyp
eines trockenen Weines entspricht, sollte zu "extra brut" oder "brut"
greifen. Beim Vergleich der Geschmacksbegriffe und der analytischen
Werte sollte berücksichtigt werden, dass das im Sekt vorhandene Kohlendioxid
das Geschmacksbild der Süße deutlich unterdrückt.
| extra brut |
bis 9 g/l |
| brut |
bis 15 g/l |
| extra trocken |
bis 18 g/l |
| trocken |
17-35 g/l |
| halbtrocken |
33-50 g/l |
| süß |
mindestens 45 g/l |
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